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Die Spaziergänge im Fokus der örtlichen Parteien – eine Positionierung

In Anlehnung an den Offenen Brief des dieBasis-Kreisverbands Rhein-Erft-Kreis möchten wir nun die Gelegenheit nutzen uns ebenfalls bezüglich der sich mehrenden Verlautbarungen der regionalen Parteivertretungen (innerhalb unseres Kreisverbandgebiets) in Bezug auf die regelmäßig stattfindenden Spaziergänge zu äußern.
Diese Verlautbarungen beinhalten in aller Regel Diffamierungen und Verleumdungen, ordnen die Spaziergänger dem rechten oder gar rechtsextremistischen Spektrum zu und deklarieren sie pauschal als Impfgegner und als Gefahr für die Demokratie (wo sie und wir doch für den Erhalt und die Erweiterung eben dieser einstehen). Wir, der dieBasis-Kreisverband Darmstadt/ Darmstadt-Dieburg, befürworten die Spaziergänge und stehen hinter allen Teilnehmern, die für demokratische Werte (wie bspw. für eine freie Impfentscheidung und gegen gesellschaftliche Ausgrenzung) auf die Straße gehen. Wir möchten an dieser Stelle nochmal auf den o.g. offenen Brief, dem wir uns vollumfänglich anschließen, sowie auf unsere Satzung verweisen, die sich von jedwedem extremistischen Gedankengut ausdrücklich distanziert. Wir stehen ein für ein Miteinander und einen offenen, breitangelegten Diskurs, eine offene Gesellschaft und gerade nicht für eine geschlossene Gemeinschaft. Denn eine offene Gesellschaft ist eines der Kernelemente einer funktionierenden Demokratie. Wir verstehen unsere Abgeordneten und unsere Regierung als unsere Vertreter, nicht als unsere für eine Legislaturperiode legitimierten „Herrscher“ – Demokratie ist viel mehr als die alle Jahre wiederkehrende Stimmabgabe zur Wahl von Volksvertretern.
In diesem Zusammenhang wirkt es nahezu grotesk, dass die regionalen Parteien Diffamierung und Verleumdung an Stelle des für die Gesellschaft so wichtigen Diskurses rücken.
Ist es nicht ein Zeichen großer Unsicherheit, nun in vielen Orten zu versuchen die Deutungshoheit – im Sinne der Art des Protests und der „Gesinnung“ der Teilnehmer – über die wöchentlich immer mehr werdenden Sparziergänger zu erlangen?
Wir maßen uns dies nicht an und möchten dieser Art von Rhetorik nicht folgen. Wir nehmen Sie, liebe Mitbürger, als eigenverantwortliche und selbstdenkende Menschen wahr. Hören Sie nicht auf unsere Verlautbarung, hören Sie nicht auf deren Verlautbarung, machen Sie sich selbst ein Bild, schauen Sie sich an, wer bunt und gesprächsoffen ist! Halten Sie gerne Abstand, wenn sie sich nicht zu den Spaziergängern zählen möchten, aber wir bitten Sie deren Sorgen und Ängste wahr und ernst zu nehmen. Gehen Sie raus, vertrauen Sie Ihren Sinnen – Ihren Augen, Ihren Ohren, seien Sie offen. Wir freuen uns auf ein mögliches Gespräch und den Diskurs.

Viele Grüße und bis Montag!

 

PS: Wenn Versammlungen und Demonstrationen prophylaktisch untersagt (eine Demonstration muss nicht genehmigt, sondern ausdrücklich untersagt werden) oder mit willkürlichen Auflagen versehen werden, dann bleiben nur noch andere Formen des friedlichen Widerstands. Willkür bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Auflagen, die jedweder wissenschaftlichen Evidenz entbehren und dazu dienen könnten eine Versammlung/ Demonstration bei deren nicht-Einhaltung durch manche Teilnehmer, zu diskreditieren oder gar vorzeitig aufzulösen und im Anschluss mit Verweis auf eben dieses Verhalten einiger ganz zu untersagen. Konkret geht es hier allem voran um die Maskenpflicht (und teilweise um das Abstandsgebot) im Freien. Hier hat der Verordnungs-/ Auflagengeber die Pflicht den Sinn dieser Auflage differenziert, unter der Maßgabe der epidemiologischen Relevanz, zu begründen. D.h. er ist verpflichtet nach zwei Jahren pandemischer Krise Peer-Review-Studien und Zahlen vorzulegen, die diese Auflagen stützen. In den letzten zwei Jahren gab es zig Groß-Demonstrationen im gesamten Bundesgebiet – wo konnte eine Demonstration als Ursprung eines national- oder lokal-epidemiologisch relevanten SARS-CoV-2-Ausbruchszenarios ausgemacht werden? Was sagen wissenschaftliche Studien allgemein über epidemiologisch relevante Übertagungen von respiratorischen Viren und im Speziellen zu SARS-CoV-2 im Freien? Der Gesetzgeber ist verpflichtet die Einschränkung von Grundrechten umfänglich zu begründen, und dies mit jedem Tag mehr. Andernfalls handelt er willkürlich. Im Weiteren sei hier auf unseren Fragenkatalog, der zum Anstoß eines wissenschaftlichen Diskurses führen soll, verwiesen.